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Dieser Anspruch ergibt sich aus den Sozialgesetzbüchern V und
XI. Als technische Hilfsmittel kommen einerseits mobile Starr- oder Teleskoprampen oder feste,
aufgelegte Rampen in Frage. Zum anderen sind fest im Gebäude installierte Rollstuhlrampen oder elektrische Treppen- und Hublifte denkbar.
Hier ist die Pflegeversicherung der Leistungserbringer.
Bei solchen Rampen handelt es sich um Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Damit Dir eine Rampe als Mobilitätshilfe bewilligt wird, musst Du
eine Präskription einreichen. Sanitätshaus deshalb, weil die Rampe den Vorgaben des Gesetzes für Medizinprodukte entsprechen muss.
Dadurch sollen Dein Schutz und die technische Sicherheit
gewährleistet sein. Teilweise wird auch ein Kostenvoranschlag von einem Sanitätshaus verlangt.
In den meisten Fällen wirst Du dann eine Rampe aus
den Lagerbeständen bekommen, die der Leistungsträger in seinem Hilfsmittelpool hat.
Ähnlich wie bei einem Krankenpflegebett oder
einem Badewannenlift muss die Rampe später wieder
zurückgegeben werden, wenn sie nimmer gebraucht wird.
Wie kann ich Dir helfen? Mein Genannt werden Ömer Bekar und ich bin der Autor und Gründer dieser Seite.

Gib es vielleicht ein spezielles Thema, worüber ich schreiben kann?
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