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Weil man sich kaum darauf verlassen kann, nach zehn Jahren noch denselben Rechner mit derselben Festplatte angeschaltet nicht liiert, sehr zu
empfehlen die Archivierung auf einem nicht wiederbeschreibbaren Datenträger.
Damit entfällt auch die Anforderung, verschlüsselte Dateien auf der Festplatte ab und
an gemäß Empfehlungen in der BSI-Richtlinie TR-02102 neu zu
verschlüsseln. Wer eine als E-Mail-Anhang erhaltene Rechnung nur ausdruckt und abheftet,
riskiert ebenfalls seinen Vorsteuerabzug und womöglich auch ein Bußgeld.

Andernfalls geht der Gesetzgeber nämlich davon aus, dass man eine Datei,
die Jahre zuvor mit das üblichen Schlüsselbreite kodiert und
archiviert worden ist, mit den inzwischen verfügbaren leistungsfähigeren PCs dekodiert und manipuliert haben könnte.
£Gelten für Privatleute dieselben Vorschriften wie für Geschäftsleute?
¶¢In den meisten Fällen hat man als Privatperson nicht einmal Anspruch auf eine
förmliche Rechnung und kann Ausgaben auch mit einer bloßen Quittung oder einem Eigenbeleg geltend machen. Wann
eine elektronische Rechnung auch als Beleg in einer privaten Steuererklärung taugt, ist ohne
verbindliche Rechtsgrundlage.
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